STRAF-
RECHT
Wir übernehmen Ihre Verteidigung und versuchen, mit den Strafverfolgungsbehörden einen konstruktiven Dialog herbeizuführen. Wir lassen uns nicht Entscheidungen einseitig diktieren. Dem Rechtsanwalt stehen im Strafverfahren viele Instrumente zur Verfügung um eine Einstellung herbeizuführen. Sollte eine Bestrafung unvermeidlich sein, achten wir auf Wahrung ihrer Verfahrensrechte und eine angemessene Ahndung der Tat.
ALKOHOL &
DROGEN
Fahrzeugführer werden zunehmend durch immer besser geschulte Polizeibeamte beim Führen von Kraftfahrzeugen nach Drogenkonsum ertappt.
Wir vertreten Sie im Bußgeldverfahren gegenüber der Straßenverkehrsbehörde. Im Strafverfahren übernehmen wir Ihre Verteidigung vor dem Strafrichter. Gleichzeitig beraten wir Sie über die Konsequenzen bezüglich Ihrer Fahrerlaubnis.
Beachten Sie: Sie sind lediglich verpflichtet gegenüber der Polizei Ihre Personalien anzugeben. Bei begründetem Tatverdacht darf Ihnen eine Blutprobe abgenommen werden –auch gegen Ihren Willen.
UNFALL-
FLUCHT
Was landläufig als „Unfallflucht“ bezeichnet wird, heißt „unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ und wird nicht unerheblich bestraft. Wußten Sie, dass schon ein geringfügiges Fehlverhalten Ihre Fahrerlaubnis ernsthaft in Gefahr bringt?
Lassen Sie es nicht soweit kommen und nehmen Sie rechtzeitig Kontakt mit uns auf, denn Sie sind gegenüber der Polizei zu keinerlei Einlassungen verpflichtet und schaden sich anderenfalls oftmals nur selbst.
KÖRPER-VERLETZUNG
Bei den meistens Verkehrsunfällen ist eine Körperverletzung die Folge. Der Staat muß dies als Straftat verfolgen, auch wenn die Verletzungen geringfügig sind. Aufgabe eines Strafverteidigers muß es hier sein, das Verfahren zur Einstellung zu bringen. Selbstverständlich vertreten wir Sie auch bei schwereren Delikten wie z. B. fahrlässiger Tötung.
UNSERE MITARBEITER
MIKE OLAF FRÖHLICH
RECHTSANWALT
SEKRETARIAT
LARISSA FRÖHLICH
BUCHHALTUNG
Tel.: +49 (0)40 399 013 85
Tel.: +49 (0)40 399 013 85
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