VERTRETUNG
Wir vertreten Sie und Ihre Interessen gegenüber staatlichen und nicht-staatlichen Institutionen. Dabei achten wir stets darauf, dass zwischen den Beteiligten auf Augenhöhe verhandelt wird, damit ein für Sie akzeptables Ergebnis erreicht wird.
VERGÜTUNG
Die Honorare von Ärzten und Zahnärzten werden nahezu in allen Bereichen reglementiert. Betroffen sind Leistungen privater Versicherer, insbesondere aber der gesetzlichen Krankenversicherung. Im Bereich der vertragsärztlichen Versorgung ist in der jüngsten Vergangenheit eine Reihe von höchstrichterlichen Entscheidungen getroffen worden, die allerdings nicht in allen Leistungsbereichen zu einer Klärung von Zweifelsfällen beigetragen haben.
So führen die regionalen Honorarvertei- lungsmaßstäbe immer noch zu erheblichen Honorarkürzungen bei betroffenen Praxen. Wir setzen uns für die Bezahlung Ihrer geleisteten Arbeit ein.
BERUFS-
RECHT
Wir vertreten Ärzte und Apotheker in allen Bereichen ihrer Tätigkeit. Fragen der Approbation sind in diesem Zusammenhang ebenso zu nennen wie Berufs- und Standesrecht. Auch im Gesellschaftsrecht sind wir tätig und beraten bei Praxisgründungen, -übernahmen und –erweiterungen.
STRAF-
RECHT
Innerhalb des Arzthaftungsrechts liegt das Schwergewicht eindeutig auf dem zivilrechtlichen, schadensersatzorientierten Verfahren.
Nicht selten beschränkt sich jedoch der Vorwurf eines Behandlungsfehlers nicht ausschließlich auf die Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen, sondern führt gleichermaßen zu der Einleitung eines Strafverfahrens. Unsere Kanzlei bietet Ihnen eine umfassende und kompetente Überprüfung des strafrechtlichen Vorwurfs, um diesen gegebenen- falls bereits im Vorfeld auszuräumen und so auf eine außergerichtliche Beendigung des Strafverfahrens hinzuwirken.
UNSERE MITARBEITER
MIKE OLAF FRÖHLICH
RECHTSANWALT
SEKRETARIAT
LARISSA FRÖHLICH
BUCHHALTUNG
Tel.: +49 (0)40 399 013 85
Tel.: +49 (0)40 399 013 85
Tel.: +49 (0)40 399 013 85