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VERWALTUNGS-
RECHT

Behörden können Verkehrsteilnehmer schnell behindern. Nicht immer sind behördliche Anordnungen einfach hinzunehmen. Wir hinterfragen jede behördliche Entscheidung auf ihre Angemessenheit und setzen diese für Sie durch.

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FÜHRER-
SCHEIN

Der Besitz einer Fahrerlaubnis ist heutzutage in jeder Hinsicht wichtig – der Verlust umso schmerzlicher. Der Fahrerlaubnisbehörde stehen sehr „mächtige Instrumente“ zur Verfügung, um Ihre Eignung als Kraftfahrer in Frage zu stellen und Ihr Führerschein kann schneller eingezogen werden, als Sie denken. Lassen Sie sich hierzu rechtzeitig kompetent beraten.

MPU

Die Anordnung einer Medizinisch-psychologischen Untersuchung kommt für den Betroffenen oftmals überraschend. Nicht, wenn Sie schon während des laufenden Ermittlungsverfahrens professionell dazu informiert wurden und sich selbst vorbereiten konnten. Wir können Ihnen sagen, welches Vorgehen sinnvoll erscheint, damit Sie entweder Ihre Fahrerlaubnis behalten oder schnell wiedererlangen können.

Hier finden Sie Hilfe: 

www.suchthilfe-Hamburg.de
oder 

www.bak-hamburg.de.

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FAHR-
VERBOT

Kennen Sie den Unterschied zwischen Entzug der Fahrerlaubnis und Fahrverbot? Innerhalb eines Bußgeldverfahres muß es nämlich nicht unbedingt zur Verhängung eines Fahrverbotes kommen. Auch kann die Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis auf bestimmte Kraftfahrzeugarten beschränkt werden. Blicken Sie jetzt noch durch? Je nachdem, welche Maßnahme überhaupt gegen Sie verhängt wurde, beraten wir Sie fachgerecht.

UNSERE MITARBEITER

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MIKE OLAF FRÖHLICH
RECHTSANWALT
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SEKRETARIAT
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LARISSA FRÖHLICH
BUCHHALTUNG

Tel.: +49 (0)40 399 013 85

rechtsanwalt@lawconcept.de

Tel.: +49 (0)40 399 013 85

sekretariat@lawconcept.de

Tel.: +49 (0)40 399 013 85

finanzbuchhaltung@lawconcept.de

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